Auf vorzüglich bestuhlten Techno-Events im Berghain hocken - das könnte den Feldforschern vom Finanzamt so passen!
“Im Rahmen der Vergnügungssteuer müssen Clubs und Diskotheken ihren Umsatz der Eintrittsgelder regulär mit 19% versteuern. Die Ausnahme bilden Konzerte, die aufgrund einer gut gemeinten Steuersubvention mit nur 7% versteuert werden müssen. Seit 2005 können dazu auch Techno Veranstaltungen zählen, wie der Bundesfinanzhof mit dem Hammer besiegelte. Schließlich würden Plattenspieler, Controller und Synthesizer wie Instrumente benutzt und die Künstler wären international anerkannt und erfolgreich. Das ergibt Sinn und wir wissen das sowieso schon lange. Das verantwortliche Finanzamt möchte nun den besagten Clubs diesen Status aberkennen und begründet dieses mit ihren empirischen Forschungsergebnissen, die anhand eines Clubbesuchs ermittelt wurden. Es herrsche kein Konzertfeeling, da die Gäste nicht zwangsläufig dem Künstler zugewandt seien und ohnehin lieber gesellig alkoholische Getränke konsumierten als diesem Aufmerksamkeit zu schenken. So führt der Mangel an kreischenden Teenies im Berghain et al aufgrund einer fehlenden, offiziellen Definition dazu, dass ein Finanzamt ein Konzert, mit hochkarätigen Künstlern und vielen Touristen, eben nicht als solches betitelt. Und wie so oft führt solch lächerlich wirkende Wortklauberei zu immensen Folgen in Millionenhöhe.”