Während also, wir erinnern uns, die amerikanische Gangsternovelle sich distanziertnüchtern mit Wirklichkeit befasst, womit überhaupt erst die Voraussetzung für eine von Erfahrung durchdrungene künstlerische Form gegeben ist, äußert sich im deutschen Krimi ein obszönes Konglomerat aus Wunschvorstellungen, Strafbedürfnissen und einer jedes formal verfasste Recht als „künstlich“ ablehnenden, antizivilisatorischen Regression, deren zwanghafter Drang, den Staat zu vermenschlichen – was immer auch die Verstaatlichung des Menschen, und sei es in Form des rackets, impliziert –, zu einer Art Resistenz dem Realitätsprinzip gegenüber führt: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, oszilliert das affektgesteuerte Subjekt zwischen einem den nicht vollständig ignorierbaren weltlichen Fakten geschuldeten, unbestimmten Unwohlsein und den jederzeit zum Ausbruch drängenden pathischen Projektionen, die die unverstandenen Widersprüche des unerträglichen Ganzen durch Personalisierung des ontologisierten „Bösen“ wegzuräumen versprechen und es so ermöglichen, sich davor zu drücken, sich selbst in ein rational bestimmbares Verhältnis zur Welt zu setzen.
Die gewünschte und als bereits verwirklicht vorgestellte Vermenschlichung des Staates im deutschen Krimi sowie im völkischen Bewusstsein stellt nur eine Variante der oben benannten Regressionstendenzen dar und entspricht formal und inhaltlich den Projektionen, durch die deutsche Subgenres wie der Tier-, Histo- und Regio-Krimi wesentlich bestimmt sind. Hier ist keinerlei Wirklichkeit mehr Gegenstand einer literarischen Bearbeitung, statt dessen (re-)produzieren die Autoren vornehmlich verselbstständigte Ideologie, deren Behauptungen über Gemütslage und Alltagsbewusstsein von Katzen und vorgeschichtlichen „weisen Frauen“ sich ebenso erkenntniskritischer Verifikation entziehen wie die Wiederholung deutscher Heimatfilm-Gemütlichkeit einschließlich deren Bedrohung durch Wilderer im Eifel-Krimi o. ä. mit seinen kauzigen Kommissaren und den die provinzielle Öko-Idylle bedrohenden Großkonzernen. Die hier sichtbare Neigung sowohl des deutschen Krimilesers und Fernsehzuschauers wie auch eines großen Teils der deutschen Literatur- und Filmschaffenden, Ressentiments und Wahngebilde gegen alle Einsprüche der Wirklichkeit aufrechtzuerhalten, auch wenn hierzu die eigene Psyche verbogen und das Gehirn ausgeschaltet werden muss, führt auch in der Literaturkritik, die als Meta-Produktion ja ein mehrfach vermitteltes und gespiegeltes Bild von den weltlichen und literarischen Wirklichkeiten entwerfen muss, zu verwirrenden Geisteskrankheiten, die den Betroffenen nur durch aktive Vernichtungspolitik erträglich werden. Insbesondere die Fraktionen der deutschen Krimirezeption, die sich gerne positiv auf „sozialkritische“ und Regio-Krimis beziehen oder gar selbst an solchem Kunstgewerbe produktiv teilnehmen, halten Thomas’ Romane für ebenso „unmoralisch“ wie die Westlakes für „gewalttätig“ und vermissen in der amerikanischen Gangsternovelle explizite Lese- und Denkvorschriften. Die Fähigkeit, literarisch dargestellte gesellschaftliche Zustände und Verhältnisse selbst kritisch zu reflektieren und ethisch-moralische Urteile zu fällen, spricht diese selbsternannte volkspädagogische Zensurbehörde dem Leser offenbar ab.